Gesetze und Normen
Inhalt
Schulpflicht
Bildung ist in Österreich ein Recht und eine Pflicht. In Österreich führte Maria Theresia (sie regierte 1740–1780) die Schulpflicht ein. Die Schulpflicht dauert heute in Österreich neun Jahre.
Heute braucht man mehr Bildung. Darum gibt es seit 2016 ein Gesetz über die Ausbildungspflicht. Alle Jugendlichen bis 18 Jahre müssen eine Schule besuchen oder eine andere Ausbildung (Lehre) machen.
Eine Norm ist nicht verpflichtend wie ein Gesetz. Die meisten Menschen halten sich trotzdem daran. Ein Beispiel für Normen sind die Maßeinheiten (kg, l, m, km usw.).
In Österreich gibt es eine Unterrichtspflicht. Das heißt, Kinder können auch zuhause Unterricht bekommen. Sie müssen dann jedes Schuljahr besondere Prüfungen ablegen.
Ausbildungspflicht bis 18 Jahre
In Österreich gibt es verschiedene Möglichkeiten für Jugendliche, eine Ausbildung zu machen. Das ist einerseits der Besuch einer weiterführenden Schule wie Gymnasium, HTL, HAK, HBLA und so weiter. Andererseits können Jugendliche in Österreich eine Lehre in vielen verschiedenen Berufen machen, bei der man in einem Betrieb arbeitet und in die Berufsschule geht. (…) Das Ziel der Ausbildung bis 18 ist es, nach dem Besuch der Pflichtschule eine weiterführende Ausbildung zu besuchen und positiv abzuschließen. Die hilft Jugendlichen dabei, erfolgreich ins Berufsleben zu starten. Es geht dabei um Gemeinschaftsgefühl und um eine sinnvolle Beschäftigung. Wer als Jugendliche oder Jugendlicher eine Ausbildung macht, findet leichter einen Job, wird später mehr Geld verdienen, lebt gesünder und länger.
https://www.ausbildungbis18.at/downloads/BMASK%20FOLDER%20BIS%2018JAHRE_6SEITER.pdf (5.3.2019). Gekürzt, verändert.
Hier kannst du dir den aktuellen Folder herunterladen oder die Website zur Ausbildung bis 18 ansehen:
Folder: Ausbildung bis 18
Informationsfolder für die Initiative „Ausbildung bis 18“.
ausbildung-bis-18-folder-04-2021-de.pdf · 246 kB
ausbildungbis18.at
Ausbildung bis 18 | Startseite
https://ausbildungbis18.at/
Lies den Text. Nenne Gründe, die für die Ausbildungspflicht sprechen.
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Recherchiere, wie viele Jugendliche in Österreich derzeit keine Schule besuchen oder Ausbildung machen.
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Begründe, warum Jugendliche in diese Lage kommen könnten.
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Kinderarbeit und Jugendschutz
In Österreich ist Kinderarbeit heute verboten. Früher war Kinderarbeit selbstverständlich. Viele Kinder arbeiteten auf dem Bauernhof oder im Betrieb der Eltern mit. Im 19. Jahrhundert arbeiteten viele Kinder in Fabriken und Bergwerken. Sie bekamen sehr wenig Geld und wurden ausgebeutet.
In vielen Ländern gibt es noch heute Kinderarbeit. Kinder aus armen Familien müssen arbeiten, damit ihre Familie überleben kann. In Österreich dürfen Jugendliche ab 15 Jahren arbeiten. In vielen ärmeren Ländern gibt es keine oder weniger strenge Regeln. Dafür müsste zuerst das Leben armer Familien besser werden.
Kinderarbeit muss menschenwürdig sein. Kinderarbeit sollte nicht verhindern, dass Kinder zur Schule gehen. Auch Kinder, die arbeiten, haben ein Recht auf Freizeit: Sie sollen spielen und sich erholen können. In Wirklichkeit ist es aber leider oft anders.
Arbeitet in kleinen Gruppen.
Überlegt mögliche Gründe für Kinderarbeit.
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Arbeitet in kleinen Gruppen.
Diskutiert, ob Kinderarbeit weiterhin verboten sein soll oder ob Kinderarbeit in bestimmten Fällen erlaubt sein soll.
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Arbeitet in kleinen Gruppen.
Erklärt die Position, die die Kinderrechtskonvention zur Kinderarbeit einnimmt.
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Das Jugendschutzgesetz betrifft dich besonders. Hier geht es nicht nur um deine Rechte, sondern auch um deine Pflichten. Das Jugendschutzgesetz regelt auch die Rolle von Eltern und anderen Erwachsenen. Das Jugendschutzgesetz betrifft junge Menschen bis 18 Jahre. Es regelt z. B. Ausgehen, Alkoholkonsum und Rauchen.
Jedes Bundesland hat ein eigenes Jugendschutzgesetz. Es gibt daher einige Unterschiede, aber sie sind oft nicht sehr groß. Teilweise wurden die Regeln vereinheitlicht: So ist etwa das Rauchen in ganz Österreich erst ab 18 Jahren erlaubt. Unterschiede gibt es beispielsweise bei den Ausgehzeiten.
Recherchiere die unterschiedlichen Regeln in den Bundesländern zu einem bestimmten Thema (z. B. Ausgangszeiten).
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Wo Gesetze auch dich betreffen
Geschäftsfähigkeit
Welche Geschäfte dürfen Kinder und Jugendliche selbstständig abschließen?
Kinder unter 7 Jahren | dürfen nur „Taschengeldgeschäfte“ tätigen (wie eine Wurstsemmel, Süßigkeiten oder eine Kinokarte kaufen). |
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Kinder zwischen 7 und 14 Jahren („unmündige Minderjährige“) | dürfen typische Anschaffungen für ihre Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern tätigen (wie beispielsweise Bücher oder Videospiele kaufen). Geschäfte, die keine „Taschengeldgeschäfte“ sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, sollten aber die Eltern nachträglich zustimmen, werden sie im Nachhinein gültig. Wenn nicht, ist das Geschäft dazu verpflichtet, die Ware zurückzunehmen und den Verkaufspreis zu erstatten. |
Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren („mündige Minderjährige“) | dürfen typische Anschaffungen für ihre Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern tätigen (wie etwa ihr Fahrrad reparieren lassen oder Kleidung kaufen) und kleinere Arbeiten, wie Babysitten, gegen Bezahlung übernehmen (die Schulleistung darf nicht darunter leiden). Über ihr Einkommen aus eigenem Erwerb (wie die Lehrlingsentschädigung) dürfen sie frei verfügen. |
Personen ab 18 Jahren | sind voll geschäftsfähig und es gibt üblicherweise keine Einschränkungen. |
Geregelt ist das Ganze in den Paragrafen 21, 170, 171 und 865 des Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB).
Hier findest du weitere Informationen:
oesterreich.gv.at - Österreichs digitales Amt
Allgemeines zum Vertragsabschluss durch Kinder und Jugendliche (Geschäftsfähigkeit)
https://www.oesterreich.gv.at/themen/jugendliche/jugendrechte/8/Seite.1740317.html
ris.bka.gv.at
RIS - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622
Nenne Geschäfte, die du in deinem Alter abschließen darfst. Erkläre, welche Einschränkungen es für dich gibt und diskutiert in der Klasse, wie sinnvoll diese sind.
Altersfreigaben
Die Jugendmedienkommission gibt Empfehlungen für die Altersfreigabe von Filmen ab. Die Bundesländer halten sich meist an diese Empfehlungen. Hier sind einige Beispiele:
Spider-Man: No Way Home
Fantasy, USA 2021, 148 Min.
Freigegeben ab 10 Jahren
Der gestiefelte Kater: Der letzte Wunsch
Animation, USA 2022, 102 Min.
Freigegeben ab 8 Jahren
Tad Stones und die Suche nach der Smaragdtafel
Animation, E 2022, 90 Min.
Freigegeben ab 8 Jahren
Kennst du einen oder mehrere der genannten Filme? Wenn ja, fasse den Inhalt in einem Satz zusammen.
Recherchiere nach der Begründung, warum die Filme diese Empfehlung zur Altersfreigabe erhielten (du findest die Begründungen im SIA Lexikon). Begründe, ob du sie für gerechtfertigt hältst.
Wo kommst du sonst noch mit Gesetzen in Berührung? Diskutiert darüber in der Klasse und erstellt gemeinsam eine Liste mit Beispielen.
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Training
Gesetze und Verordnungen legen z. B. fest, wie hoch die Familienbeihilfe ist, welche Stoffe in Lebensmitteln erlaubt sind und welche Bücher in Schulen verwendet werden.
Finde die Namen der österreichischen Bundesministerien heraus. Kreuze an, von welchen du schon gehört hast.
Ministerium | schon gehört? |
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Mädchen und Buben – gleiche Rechte, gleiche Pflichten
Seit dem 1. Jänner 2012 heißt es in der österreichischen Bundeshymne „Heimat großer Töchter und Söhne“ statt „Heimat bist du großer Söhne“.
Beschreibe, wie die Karikatur zu dem neuen Text Stellung nimmt.
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Diskutiert: Was haltet ihr von der Änderung der Bundeshymne?
Nenne Beispiele, wo Männer und Frauen heutzutage unterschiedlich behandelt werden.
Begründe, ob du das für gerecht hältst.
Versuche, den Weg eines Gesetzes vom Antrag bis zu seinem Inkrafttreten in die richtige Reihenfolge zu bringen.
- Veröffentlichung des neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt.
- Ein Gesetzesvorschlag gelangt im Parlament ein.
- Überprüfung und Verbesserung des Gesetzesvorschlags in den Ausschüssen des Nationalrats.
- Beurkundung des Gesetzestextes durch den Bundespräsidenten.
- Nun tritt das Gesetz in Kraft und ist für alle gültig.
- Beratung über den Gesetzesvorschlag durch die 183 Abgeordneten im Nationalrat.
- Zustimmung des Bundesrates zum Gesetzesvorschlag.
- Abstimmung im Nationalrat über den Gesetzesvorschlag.
- Beratung des Gesetzesvorschlags in den Ausschüssen des Bundesrats.
Merke
Seit dem 1. Jänner 2012 heißt es in der österreichischen Bundeshymne „Heimat großer Töchter und Söhne“ statt „Heimat bist du großer Söhne“.