Demokratie in Österreich
Früher und heute gab und gibt es unterschiedliche politische. Wir unterscheiden zwischen Staatsform und Regierungsform. Die Staatsform beschreibt, WER an der Spitze des Staates steht, also WER das Staatsoberhaupt ist. In einer Republik ist eine gewählte Präsidentin oder ein gewählter Präsident das Staatsoberhaupt. In einer Monarchie ist eine Königin oder ein König das Staatsoberhaupt.
Die Regierungsform beschreibt, WIE das Staatsoberhaupt regiert. Wir unterscheiden zwischen Demokratie und Diktatur. In Demokratien geht die Macht vom Volk aus. Das heißt: Das Volk wählt die politischen Vertreterinnen und Vertreter. In Diktaturen gibt es keine freien Wahlen.
Heute gibt es demokratische Monarchien (z. B. Schweden) und absolute Monarchien (z. B. Saudi-Arabien). Eine Republik kann demokratisch sein (wie z. B. Österreich) oder diktatorisch (wie z. B. Nordkorea).
In Österreich regeln Gesetze das Zusammenleben der Menschen. Das Staatsoberhaupt in Österreich ist die gewählte Bundespräsidentin oder der gewählte Bundespräsident. Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin ernennt und entlässt die Bundesregierung. Die Bundesregierung besteht aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler und den Ministerinnen und Ministern. Der Nationalrat (man sagt auch: das Parlament) beschließt neue Gesetze. Der Nationalrat hat 183 Abgeordnete. Die Abgeordneten gehören zu verschiedenen politischen Parteien. Bei den Nationalratswahlen wählen die Bürgerinnen und Bürger eine Partei. Jede Partei schickt dann ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Nationalrat. Ähnlich funktioniert das auch in den Bundesländern und Gemeinden.
Alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dürfen ab dem 16. Lebensjahr wählen (aktives Wahlrecht). Um gewählt zu werden (passives Wahlrecht), muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Für das Amt der Bundespräsidentin bzw. des Bundespräsidenten muss man mindestens 35 Jahre alt sein.
Erkläre, warum die Göttin Pallas Athene vor dem Parlament aufgestellt wurde.
bundeskanzleramt.gv.at
Bundesministerinnen und Bundesminister, Staatssekretärinnen - Bundeskanzleramt Österreich
Bundesministerinnen und Bundesminister, Staatssekretärin und Staatssekretär in der Bundesregierung der aktuellen Regierungsperiode in Österreich
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/bundesministerinnen-und-bundesminister.html
gg2s36z2_IKT_ministerliste.xlsx
8 kB
Erstelle eine Liste der Ministerinnen und Minister, die jetzt regieren.
Schreibe auch ihre Ministerien und ihre Partei auf. Informationen dazu findest du im Internet, z. B. auf der Homepage des Bundeskanzleramtes.
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Ministerliste in Excel
Erstelle die Liste in Excel. Du kannst gerne die Vorlage verwenden. Versuche unterschiedliche Formattierungen. Du könntest z.B. die Partei mit der Farbe der Partei unterlegen.
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Die Entwicklung der Demokratie in der griechischen Antike
Viele politische Begriffe stammen aus dem antiken Griechenland. Beispiele dafür sind Monarchie und Demokratie. Auch das Wort Politik kommt vom griechischen Wort Polis für Stadtstaat. Einige griechische Stadtstaaten hatten einen König als Oberhaupt (Monarchie). In anderen griechischen Stadtstaaten regierte eine Gruppe von Adeligen. Das nennt man Aristokratie.
Athen war einer der wichtigsten Stadtstaaten im antiken Griechenland. In Athen entstand aus der Aristokratie mit der Zeit eine Demokratie. (Griechisch demos = Volk und kratía = Herrschaft)
1. Die Reformen Solons (um 640–560 v. Chr.)
Unter dem Staatsmann Solon konnten ab ca. 600 v. Chr. die männlichen Bürger von Athen in der Politik mitbestimmen. Je mehr Geld jemand hatte, desto mehr Rechte hatte er. Im Adelsrat (= Areopag) durften aber nur Adelige mitbestimmen. Der Adelsrat war die wichtigste politische Institution in Athen. Arme Männer, Sklaven und Frauen durften in der Politik von Athen nicht mitbestimmen.
2. Tyrannis und Reformen des Kleisthenes (um 570–507 v. Chr.)
Nicht alle Athener waren mit den Reformen von Solon zufrieden. Peisistratos riss die Macht an sich. Die Tyrannis (= Alleinherrschaft) von Peisistratos und seinen Söhnen dauerte bis 510 v. Chr. Danach wurde Athen wieder eine Demokratie. Der Staatsmann Kleisthenes führte das Scherbengericht ein. Damit wollte er in Zukunft eine Tyrannis verhindern. Beim Scherbengericht ritzte jeder Bürger den Namen eines Mannes, der ihm gefährlich schien, auf eine Scherbe. Bei mindestens 6.000 abgegebenen Stimmen wurde der meistgenannte Bürger für zehn Jahre aus Athen verbannt, behielt aber Ansehen und Besitz. Nach diesen zehn Jahren durfte die Person wieder nach Athen zurückkehren und auch wieder politische Ämter bekleiden. Der „Rat der 500“ war sehr wichtig in der Politik von Athen. Der Rat der 500 entschied, über welche Gesetzesvorschläge die Volksversammlung (= „Ekklesia“) abstimmen soll und über welche nicht. Die Mitglieder im Rat der 500 wurden jedes Jahr ausgetauscht. Fast jeder Bürger war einmal im Leben Mitglied im Rat der 500.
3. Die Reformen des Perikles (490–429 v. Chr.)
Unter dem Staatsmann Perikles konnten auch arme Bürger alle politischen Ämter übernehmen. Die Politiker wurden nun für ihre Arbeit bezahlt. Es gab auch ein neues Geschworenengericht. Nun hatten die männlichen Bürger gemeinsam die politische Macht in Athen. Frauen, Sklaven und Fremde („Metöken“) durften noch immer nicht mitbestimmen.
Fasse die Entwicklung der Demokratie in Athen mithilfe der Basisinfo in Stichworten zusammen.
Schreibe deine Zusammenfassung übersichtlich auf.
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Arbeite aus der Basisinfo den Unterschied zwischen der Demokratie unter Solon und der Demokratie unter Perikles heraus.
Ein Scherbengericht entscheidet, ob ein Bürger verbannt wird.
Haltet ihr das für sinnvoll?
Diskutiert darüber in der Klasse.
Training
Ordne die folgenden Sätze zu.
Moderne Demokratie in Österreich | Antike Demokratie in Athen | |
---|---|---|
Die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident wird alle sechs Jahre gewählt, der Nationalrat alle fünf Jahre. | ||
Alle männlichen Bürger dürfen wählen und gewählt werden (ab 20. bzw. ab 30. Lebensjahr). | ||
Das Los bestimmt, welcher Bürger welches Amt übernimmt. Die militärischen Führer werden gewählt. | ||
Das Volk richtet selbst. Es gibt keine Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Bei mindestens 6000 anwesenden Bürgern konnte das Volksgericht (Scherbengericht) per Abstimmung eine Person verbannen. | ||
Ein Politiker bleibt höchstens ein Jahr im Amt. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. | ||
Die Ämter werden berufsmäßig ausgeübt. Die Beamtinnen und Beamten werden für ihre Arbeit gut bezahlt. | ||
Beamte und Amtsträger erhalten Taggelder. | ||
Die Richterin bzw. der Richter übt einen erlernten Beruf aus. Die Bürgerinnen und Bürger können zu Laienrichtern (Schöffen) ernannt werden. | ||
Der Nationalrat tagt grundsätzlich regelmäßig. Er kann auch Sondersitzungen abhalten. | ||
Das Volk wählt die Amtsträger. Die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident ernennt die Bundesregierung und die Richterinnen und Richter. | ||
Die Volksversammlung tritt alle 8 bis 10 Tage zusammen (40-mal jährlich). Die Mehrheit entscheidet. | ||
Alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen wählen. |
Vergleiche die moderne Demokratie in Österreich mit der antiken Demokratie in Athen.
Schreibe ganze Sätze auf.
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Merke
Wir unterscheiden die Staatsformen Republik und Monarchie und die Regierungsformen Diktatur und Demokratie.
In Österreich ist die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident das Staatsoberhaupt. Sie bzw. er ernennt die Regierung. Die Bürgerinnen und Bürger wählen den Nationalrat. Der Nationalrat beschließt die Gesetze. Eine Form der Demokratie entstand im antiken Griechenland. Solon, Kleisthenes und Perikles trugen dazu bei.