Kompetenz-Check

Vergleiche die Situationen auf den beiden Fotos.

Nenne zwei wichtige Unterschiede.

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Die Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Merkmal der Demokratie. Jede und jeder hat das Recht zu sagen, was sie oder er denkt. Niemand darf deswegen bedroht, verfolgt, eingesperrt oder sogar getötet werden. Die Medien dürfen frei berichten (Pressefreiheit). Die Menschen dürfen sich auch in öffentlichen Versammlungen frei äußern (Vereins- und Versammlungsfreiheit).

In vielen Staaten gibt es diese Freiheiten nicht. Menschen, die die Regierung kritisieren, werden eingesperrt oder sogar getötet. Die Medien werden kontrolliert und dürfen die Regierung nicht kritisieren (Zensur). Demonstrationen sind nicht erlaubt.

Die Meinungsfreiheit kann aber auch missbraucht werden. Es ist nicht erlaubt, andere zu beleidigen oder absichtlich Unwahrheiten zu verbreiten (z. B. Verleumdung, Mobbing, Hasspostings).

Lies den Text oben. Zähle verschiedene Merkmale der Meinungsfreiheit auf.

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Diskutiert: Welche Regeln sollten bei Demonstrationen und Kundgebungen in einer Demokratie unbedingt eingehalten werden?

Notiere zuvor hier Stichwörter

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Du kannst dich an der Politik beteiligen.

Dazu gibt es drei Stufen. Nenne zu jeder ein konkretes Beispiel:

Information:

Mitsprache:

Mitbestimmung:

Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger ist für Politikerinnen und Politiker wichtig. Die Bürgerinnen und Bürger wählen die Abgeordneten des Parlaments. Normalerweise vertraut die Mehrheit der Abgeordneten der Regierung. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten der Regierung aber das Misstrauen ausspricht, dann verliert die Regierung ihr Amt. Das ist im Mai 2019 passiert.

Wahl und Abwahl von Klassensprecherinnen und Klassensprechern

Klassensprecherin bzw. Klassensprecher werden gewählt. Die Klasse kann sie auch abwählen, wenn sie kein Vertrauen mehr zu ihnen hat. Das Gesetz dazu klingt sehr kompliziert.

„Ein Schülervertreter ist abgewählt, wenn es die unbedingte Mehrheit der jeweils Wahlberechtigten [= die Schülerinnen und Schüler einer Klasse] beschließt. Auf die Abwahl ist Abs. 5 [beschreibt, wie die Wahl abläuft] mit der Abweichung anzuwenden, dass die Abwahl von einem Drittel der Wahlberechtigten beantragt werden muss.“

SchUG, § 59a, Abs. 10, https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40019427 (18.3.2019)

Hier kannst du das vollständige Gesetz lesen:

ris.bka.gv.at

RIS - Schulunterrichtsgesetz § 59a - Bundesrecht konsolidiert

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40019427

Lies den Gesetzestext genau.

Nenne dann die Schritte von der Wahl zur Abwahl einer Klassensprecherin oder eines Klassensprechers. Der erste Schritt steht schon da.